Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BEICK Feinwerk – Inhaber Michael Beick
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Konstruktion, technische Planung, Maschinenbau, Lohn- und Auftragsfertigung, Reparatur, Wartung, Montage, Ersatzteilfertigung, additive Fertigung, 3D-Druck sowie damit verbundene Lieferungen und Dienstleistungen von BEICK Feinwerk, Inhaber Michael Beick (nachfolgend „BEICK“).
Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten diese AGB ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn BEICK ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gelten diese AGB nur, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote von BEICK sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform, durch Annahme eines verbindlichen Angebots oder durch Beginn der Leistungsausführung auf Wunsch des Kunden zustande.
Für Art und Umfang der Leistung sind die Auftragsbestätigung, das angenommene Angebot und die darin bezeichneten technischen Unterlagen maßgeblich. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform vereinbart werden.
3. Technische Unterlagen und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt alle zur Ausführung erforderlichen Informationen, Zeichnungen, CAD-Daten, Muster, Maße, Werkstoffvorgaben, Toleranzen, Einsatzbedingungen und Sicherheitsanforderungen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Er ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Vorgaben verantwortlich.
BEICK darf auf die Richtigkeit der Kundenvorgaben vertrauen, soweit keine offensichtlichen Fehler oder Widersprüche bestehen. Erkennt BEICK Bedenken, wird der Kunde darauf hingewiesen. Verzögerungen und Mehraufwand infolge fehlender, verspäteter oder geänderter Angaben können zu einer angemessenen Anpassung von Fristen und Vergütung führen.
4. Konstruktion, Fertigung und technische Änderungen
BEICK ist zu technisch erforderlichen oder zweckmäßigen Änderungen berechtigt, sofern Funktion, vereinbarte Beschaffenheit und Zumutbarkeit für den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Handelsübliche sowie technisch unvermeidbare Abweichungen bei Maßen, Gewicht, Farbe, Oberfläche oder Material bleiben im Rahmen vereinbarter oder branchenüblicher Toleranzen zulässig.
Bei Fertigung nach Muster, Skizze oder Altteil können verschleiß- oder nutzungsbedingte Abweichungen des Ausgangsteils das Ergebnis beeinflussen. Eine bestimmte Eignung für einen besonderen Verwendungszweck ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls Verpackung, Versand, Reise- und Nebenkosten. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen.
Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. BEICK kann bei kundenspezifischen Leistungen angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbaren.
6. Leistungs- und Lieferzeiten
Leistungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Fristen beginnen erst, wenn alle technischen Fragen geklärt, erforderliche Unterlagen und Freigaben erteilt und vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind.
Höhere Gewalt und nicht von BEICK zu vertretende Ereignisse – insbesondere Betriebsstörungen, Energie- oder Materialengpässe, rechtmäßige Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder Ausfälle wesentlicher Zulieferer – verlängern die Fristen angemessen. Dauert das Hindernis unzumutbar lange an, stehen beiden Parteien die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu.
7. Teilleistungen, Versand und Gefahrübergang
Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen oder mit Anzeige der Abholbereitschaft auf den Kunden über. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrübergang.
8. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, hat der Kunde die vertragsgemäß hergestellte Leistung nach Bereitstellung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Abnahmevorschriften.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von BEICK. Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von BEICK. Verarbeitung, Verbindung und Weiterveräußerung erfolgen gegenüber Unternehmern nach Maßgabe der gesetzlichen Regeln des verlängerten Eigentumsvorbehalts; Forderungen aus einer Weiterveräußerung werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts an BEICK abgetreten.
10. Schutzrechte, Nutzungsrechte und Vertraulichkeit
An Angeboten, Kalkulationen, Zeichnungen, CAD-Daten, Konstruktionen, Programmen, Vorrichtungen und sonstigen Unterlagen von BEICK verbleiben Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte. Der Kunde erhält nur die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Weitergabe oder anderweitige Nutzung bedarf der Zustimmung von BEICK, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Unterlagen und Vorgaben keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt BEICK von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit die Rechtsverletzung auf seinen Vorgaben beruht und er sie zu vertreten hat.
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche technische und kaufmännische Informationen geheim. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
11. Mängelrechte
Für Mängel gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern setzt die Geltendmachung von Mängelrechten voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachkommt, soweit diese anwendbar sind.
BEICK ist zunächst zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu. Für Schäden aufgrund normaler Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage durch Dritte, ungeeigneter Betriebsbedingungen oder eigenmächtiger Änderungen bestehen keine Mängelansprüche, soweit BEICK diese Umstände nicht zu vertreten hat.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Gefahrübergang beziehungsweise Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, gesetzlichem Lieferantenregress sowie in Fällen, in denen das Gesetz zwingend eine längere Frist vorsieht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
12. Haftung
BEICK haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aufgrund einer übernommenen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten entsprechend für Beschäftigte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BEICK.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular. Bei individuell nach Kundenspezifikation angefertigten Waren kann das Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein.
14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung auf dieser Website.
16. Verbraucherstreitbeilegung
BEICK ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand. BEICK bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
